ProCloud AG, Sägestrasse 50, 5600 Lenzburg
1. Gegenstand der AGB
1.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: «AGB») regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten der ProCloud AG, Sägestrasse 50, 5600 Lenzburg (nachfolgend: «ProCloud») einerseits und dem Kunden der ProCloud (nachfolgend: «Kunde») anderseits.
1.2 Die vorliegenden AGB gelten auch ohne ausdrücklichen Hinweis für alle Verträge zwischen den Parteien. Allfällige Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden gelten als wegbedungen. Vereinbarungen, die von den vorliegenden AGB abweichen, einschliesslich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform, unter Ausschluss von E-Mail.
1.3 Die vorliegenden AGB bilden zusammen mit dem Bestellformular (Angebot), den Leistungsbeschreibungen und dem Service Level Agreement den jeweiligen Dienstleistungsvertrag.
Im Falle von Widersprüchen zwischen den Dokumenten, gilt die nachfolgende Rangordnung:
- Bestellformular / Akzeptiertes Angebot / Akzeptierter Vertrag
- AGB
- AVV
- Service Level Agreement
2. Beginn, Dauer und Beendigung des Dienstleistungsvertrages
2.1 Der Vertrag mit ProCloud über die Nutzung ihrer Leistungen kommt mit Absenden des Online-Bestellformulars oder in anderer elektronischer Weise oder mit Unterzeichnung eines schriftlichen Bestellformulars bzw. Vertrag zustande.,
2.2 Der Dienstleistungsvertrag wird für eine Zeitdauer von 12 Monaten abgeschlossen, sofern nicht anders vereinbart.
2.3 Ohne Mitteilung erneuert sich der Dienstleistungsvertrag 3 Monate vor Ablauf automatisch um die gleiche vereinbarte Laufzeit. Eine Beendigung des Vertrages ist in jedem Fall erstmals auf Ende der im Dienstleistungsvertrag zwischen den Parteien festgelegten Mindestvertragsdauer möglich.
2.4 Aus wichtigem Grund können beide Parteien den Dienstleistungsvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung auflösen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die zur Verfügung stehenden Dienstleistungen von ProCloud oder die mittels dieser Dienstleistung bezogenen Drittleistungen rechts-, vertrags- oder zweckwidrig bezogen, verwendet, an nicht autorisierte Dritte zugänglich gemacht oder weitergegeben sowie wenn diese AGB, insbesondere Ziff. 4.3 von ProCloud oder Dritten missachtet werden.
2.5 Bei Beendigung des Dienstleistungsvertrages, egal aus welchem Rechtsgrund, hält ProCloud die Daten ausschliesslich bis zur letzten Stunde der bezahlten Vertragsdauer bereit, damit der Kunde diese migrieren kann. Danach werden die Daten unwiderruflich gelöscht.
3. Leistungen von ProCloud
3.1 ProCloud stellt ihre Dienstleistungen im Rahmen des Dienstleistungsvertrags mit dem Kunden und den betrieblich zur Verfügung stehenden Ressourcen bereit.
3.2 Die Leistungspflicht von ProCloud, ergibt sich im konkreten aus den Leistungsbeschreibungen der ProCloud sowie aus den übrigen Vertragsbestandteilen mit dem Kunden.
3.3 ProCloud erbringt die Dienstleistungen professionell und sorgfältig gemäss dem aktuellen Stand der Technik. Die Dienstleistungen stehen dem Teilnehmer grundsätzlich während 24 Stunden und 7 Tage pro Woche zur Benutzung offen.
3.4 ProCloud verpflichtet sich innerhalb der üblichen Arbeitszeiten der Geschäftsstelle von ProCloud, Massnahmen zur Behebung von Störungen und Fehlfunktionen der Dienstleistungen in Angriff zu nehmen bzw. durchzuführen. Als übliche Arbeitszeiten gelten die Wochentage Montag bis Freitag, 08.00 – 17.00 Uhr, mit Ausnahme der eidgenössischen Feiertage und der kantonalen Feiertage am Sitz der ProCloud. Ausserhalb der Bürozeiten, gilt das vom Kunden gewählte Service Level Agreement.
3.5 ProCloud unterstützt den Kunden bei der Herstellung eines stabilen Zustandes zur Benutzung der Dienstleistungen zum jeweils gültigen Stundenansatz.
3.6 Die ProCloud ist für die Verfügbarkeit ihrer Infrastruktur (Server, etc.) besorgt. Zu Wartungszwecken kann die ProCloud jederzeit mit und ohne Ankündigung Wartungen durchführen, welche die Systemverfügbarkeit beeinträchtigen. Geplante Unterbrüche belasten die definierte System-Verfügbarkeit nicht.
4. Pflichten des Kunden
4.1 Der First Level Support wird durch den Kunden wahrgenommen. Für den IT Verantwortlichen steht die ProCloud zu Bürozeiten zur Verfügung. Diese Punkte gelten, soweit nicht anders vereinbart.
4.2 Mit Vertragsschluss verpflichtet sich der Kunde zur Abnahme und Bezahlung der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen/Produkte. Der Kunde kann jederzeit Anpassungen am Leistungsumfang vornehmen. Während der Vertragslaufzeit müssen 75% der ursprünglich gebuchten Leistung beibehalten werden.
4.3 Der Kunde verzichtet auf die Verbreitung von Informationen und Bildmaterial mit rechtswidrigem Inhalt. Der Kunde nutzt die Dienste der ProCloud nicht auf illegale Weise. Es ist insbesondere, jedoch nicht abschliessend untersagt:
- Aufrufe zur Gewalt im Sinne von Art. 259 StGB
- Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261 StGB
- Anleitungen oder Anstiftung zu strafbarem Verhalten
- Unerlaubte Glücksspiele im Sinne des Lotteriegesetzes
- Ehrverletzende Äusserungen über Dritte oder persönlichkeitsverletzende Publikationen
- Informationen, die Urheberrechte, verwandte Schutzrechte oder andere Immaterialgüterrechte Dritter verletzen.
- Die ProCloud-Dienste nicht zur Schädigung oder Belästigung Dritter, insbesondere nicht unbefugtes Eindringen in fremde Systeme (Hacking), Verbreitung von Viren jeder Art oder durch unverlangte Zusendung von E-Mails (Spamming, Junk-Mail und dgl.) zu nutzen
- Inhalte erotischen Charakters sind mittels geeigneter Massnahmen vor dem Zugriff Minderjähriger zu schützen. Der Betrieb von sogenannten Downloadsites ist grundsätzlich unerwünscht und in jedem Fall mit dem Provider im Vorfeld zu klären.
- Der Betrieb von Webseiten mit urheberrechtlich geschütztem Inhalt ist verboten, ausser der Betreiber ist im Besitz rechtsgültiger Lizenzen, welche ihm den Vertrieb in der Schweiz gestatten. Solche Lizenzen sind ProCloud auf Aufforderung hin vorzulegen. ProCloud behält sich das Recht vor, entsprechende Inhalte nach eigenem Ermessen zu sperren und den Vertrag fristlos zu kündigen, wobei keine bereits geleisteten Zahlungen zurückerstattet werden.
- Es ist zu unterlassen, Netzwerke nach offenen Ports (Zugängen) fremder Rechnersysteme zu durchsuchen;
- Durch Konfiguration von Serverdiensten (wie z.B. Proxy-, News-, Mail- und Webserverdienste) zu bewirken, dass unbeabsichtigtes Replizieren von Daten verursacht wird (Dupes, Mail Relaying).
- Mail- und Newsheader sowie IP-Adressen zu fälschen;
- Download Seiten oder Seiten, welche hohen Traffic auslösen, zu betreiben.
- Download / Synchronisations Ordner oder Ordner, welche hohen Traffic auslösen, zu betreiben.
5. Preise, Vergütungen, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt
5.1 Alle vereinbarten Preise für ProCloud-Dienste lauten auf Schweizer Franken und verstehen sich exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und sonstigen öffentlichen Abgaben.
5.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zahlbar, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Allfällige Einwände gegen die Rechnung sind innerhalb der Zahlungsfrist vom Kunden schriftlich zu erheben, ansonsten gilt die Rechnung als genehmigt.
5.3 Die Preise für die ProCloud-Dienste ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste. Preis-änderungen werden dem Kunden so früh wie möglich mitgeteilt. ProCloud kann während der Vertragslaufzeit jederzeit Preisänderungen vornehmen, wenn sich Kostenfaktoren verändert haben. Dasselbe Recht hat ProCloud im Fall eines ungewöhnlich intensiven oder besondere Kosten verursachenden Umfangs der Nutzung der ProCloud-Dienste durch den Kunden.
5.4 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der ProCloud. ProCloud kann im zuständigen Register einen Eigentumsvorbehalt eintragen lassen. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware durch den Kunden ist unzulässig. Immaterialgüterrechte gehen nicht vor vollständiger Bezahlung auf den Kunden über. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für ProCloud als Eigentümerin bzw. Berechtigte, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das Eigentum der ProCloud durch Verbindung oder Veräusserung, so gilt als vereinbart, dass die daraus resultierenden Ansprüche des Kunden – bei Verbindung wertanteilsmässig – auf ProCloud übergehen.
5.5 Leistungen die unlimitiert angeboten werden (Speicher, Traffic, Rechenleistung, Support usw., je nach Produkt) unterliegen der Fair Use Policy. Fair Use Policy bedeutet, dass ein Kunde das Doppelte der bezogenen Leistung des Durchschnitts vergleichbarer Kunden nicht überschreitet. Ist dies trotzdem der Fall kann dies zu Mehrkosten führen. Auf jeden Fall sucht die ProCloud in diesem Fall vorgängig das Gespräch mit dem Kunden.
6. Verzug
6.1 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist ProCloud berechtigt, ihre Leistungen einzustellen oder zu sperren. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Leistungserfüllung durch ProCloud und bleibt verpflichtet, die periodisch fälligen Entgelte zu zahlen. Für die Wiederaufschaltung wird eine Bearbeitungsgebühr von mindestens CHF 50.00 erhoben.
6.2 Bei Zahlungsverzug erhebt ProCloud einen Verzugszins in Höhe von 12%.
6.3 Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Rechnungsperioden mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines Teils davon in Verzug, kann ProCloud das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.
6.4 Inkassokosten sowie Anwalts- und Gerichtskosten hat der Kunde der ProCloud zu erstatten.
Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs behält sich ProCloud vor. Für Mahnungen kann ProCloud Mahngebühren von mindestens CHF 20.00 pro Mahnung erheben.
7. Verrechnungs- und Retentionsrecht, Abtretung, Übertragung
7.1 ProCloud kann ihre Forderung mit Gegenforderungen des Kunden verrechnen. Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der ProCloud zu verrechnen.
7.2 Der Kunde verpflichtet sich, auf die Geltendmachung von Retentionsrechten gegenüber ProCloud zu verzichten.
7.3 Sämtliche vertragliche Rechte und Pflichten sind – anderslautende Vereinbarungen vorbehalten – weder übertragbar noch können sie an Dritte abgetreten werden.
8. Immaterialgüterrechte
8.1 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, wird dem Kunden ein nicht ausschliessliches, zeitlich unbeschränktes und nicht übertragbares Nutzungsrecht an Software sowie Waren- bzw. Dienstleistungszeichen für den eigenen, internen Gebrauch eingeräumt. Ergänzende Regelungen zur Softwarenutzung der Hersteller werden hiermit einbezogen. Die Software darf Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Für Standardprodukte Dritter gelten deren Lizenzbestimmungen, soweit sie weitergehende Einschränkungen enthalten.
8.2 Wird abweichend von Ziff. 8.1 hiervor vereinbart, dass Nutzungsrechte für Software auf Dritte übertragen werden können, müssen alle Kopien den Original-Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen. Der Kunde ist verantwortlich für die eingesetzte Software und die korrekte Lizenzierung.
8.3 Falls im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand (Softwareentwicklung oder Durchführung sonstiger Projekte) Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Immaterialgüterrechten beim Kunden geltend gemacht werden, ist der Kunde verpflichtet, ProCloud innerhalb von 5 Kalendertagen schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde darf ohne vorgängige Zustimmung von ProCloud keine Prozesshandlungen vornehmen und muss ProCloud auf Verlangen die Verteidigung gegen derartige Ansprüche überlassen, insbesondere die Prozessführung, einschliesslich eines Vergleichsabschlusses.
8.4 Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstands durch den Kunden oder Teilen davon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder wenn nach Auffassung der ProCloud eine Klage wegen der Verletzung von Immaterialgüterechten droht, so hat ProCloud das Wahlrecht zwischen folgenden Massnahmen: i) den Vertragsgegenstand derart verändern, dass er keine Immaterialgüterrechte mehr verletzt; ii) dem Kunden das Recht verschaffen, den Vertragsgegenstand weiter zu nutzen; iii) den Vertragsgegenstand durch einen Vertragsgegenstand ersetzen, der keine Immaterialgüterrechte Dritter verletzt und der entweder den Anforderungen des Kunden entspricht oder mit dem ersetzten Vertragsgegenstand gleichwertig ist oder iv) den Vertragsgegenstand zurücknehmen und dem Kunden das bezahlte Entgelt abzüglich eines angemessenen Betrages für die Nutzung und den Wertverlust zu erstatten.
8.5 Die vorstehende Verpflichtung entfällt für Vertragsgegenstände, bei denen die Immaterialgüterrechtsverletzung auf einem vom Kunden stammenden Konzept oder darauf beruht, dass der Vertragsgegenstand vom Kunden geändert oder zusammen mit nicht von ProCloud gelieferten Vertragsgegenständen betrieben wurde.
9. Gewährleistung
9.1 ProCloud hat nur auf diejenigen Systeme Einfluss, die sich in ihrem Netzwerk befinden. ProCloud kann deshalb keine Gewähr für die Unterbruchs- und störungsfreie Funktion der Dienstleistungen oder für einen absoluten Schutz ihres Netzes vor unerlaubten Zugriffen Dritter (z.B. Cyberattacken, DDos etc.) oder unerlaubtem Abhören oder Ausspionieren übernehmen oder sonstige Beeinträchtigungen bieten.
9.2 Verkauft ProCloud Drittprodukte (insbesondere Hard- und Software) an den Kunden, stehen dem Kunden dieselben Herstellergewährleistungen zu wie ProCloud. Aufwendungen von ProCloud aus Folgeschäden infolge mangelhafter Hard- oder Software fallen nicht unter die Herstellergarantie. Ebenso wenig fallen Aufwendungen, die nach Lieferung von Hard- und Software Dritter von ProCloud beim Kunden erbracht werden, unter die Herstellergarantie. Dazu gehören insbesondere die Neuinstallation von Programmen, Konfiguration von Hardwareteilen und sonstige, in Zusammenhang mit der Lieferung der Hard- und Software stehende Aufwendungen. Diese Aufwendungen sind vom Kunden der ProCloud gemäss der aktuellen Preisliste zu ersetzen.
9.3 Garantieleistungen werden grundsätzlich während der normalen Geschäftsöffnungszeiten am Domizil von ProCloud durch entsprechend geschultes Fachpersonal erbracht. Bei ProCloud anfallende, notwendige Transport- und/oder Reisekosten zur Erbringung von Garantieleistungen gehen zu Lasten des Kunden.
9.4 Bei Störungen im Bezug und der Nutzung von Dienstleistungen steht dem Kunden lediglich das Recht auf Rücktritt von diesem Vertrag zu, sofern er ProCloud über die Störung umgehend schriftlich informiert und zur Behebung zweimal eine angemessene Frist angesetzt hat. Angekündigte Unterbrechungen der Dienste, insbesondere infolge von Wartungsarbeiten des entsprechenden Medienlieferanten oder Force Majeur Begebenheiten gelten nicht als Störungen. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, erfolgt keine Rückvergütung von bereits bezahlten Gebühren. Im Falle von gerechtfertigten Forderungen wird ProCloud diese immer in Form einer Gutschrift mit künftigen Abonnementsgebühren verrechnen. Die Beweislast bezüglich der Nichtverfügbarkeit liegt beim Kunden.
9.5 ProCloud übernimmt keine Gewährleistung für die Datenintegrität. Jede Gewährleistung für die versehentliche Offenlegung sowie Beschädigung oder das Löschen von Daten, die über ihr System gesendet und empfangen werden bzw. dort gespeichert sind, wird ausgeschlossen.
9.6 Der Kunde muss Rügen innert 30 Tagen anbringen, ansonsten gelten die Gewährleistungsrechte als verwirkt.
9.7 Jegliche über Ziff. 9 hinausgehende Gewährleistung wird wegbedungen.
10. Haftung von ProCloud
10.1 ProCloud haftet für vorsätzlich oder grobfahrlässig im Rahmen dieses Vertrages zugefügte Sachschäden und Personenschäden sowie für Schäden aus der Produktehaftpflicht.
10.2 Eine darüberhinausgehende Haftung für direkte oder indirekte Schäden, für mittelbare oder unmittelbare Schäden, für Mangelfolgeschäden, entgangenem Gewinn, Ansprüchen Dritter sowie für Folgeschaden aus Produktionsausfall, Datenverlust oder -beschädigung und die Haftung für leichte Fahrlässigkeit werden, egal aus welchem Rechtsgrund, soweit gesetzlich zulässig, vollständig ausgeschlossen.
10.3 Soweit nicht bereits gemäss Ziff. 10.2 ausgeschlossen, haftet ProCloud ausschliesslich im Rahmen der Gewährleistung und egal aus welchem Rechtsgrund, für Schäden die nachweisbar auf ein schuldhaftes Verhalten von ProCloud zurückzuführen sind, bis maximal zum durchschnittlichen monatlichen Betrag der vereinbarten Dienstleistung der in den vorangehenden 12 Monaten geschuldet gewesen ist.
10.4 ProCloud haftet ausdrücklich nicht in folgenden Fällen:
- Direkte oder indirekte Folgeschäden
- Mangelfolgeschäden
- Elektronische Nachrichten, die nicht korrekt, gar nicht, in rechtswidriger Weise übermittelt oder von Drittpersonen abgefangen werden;
- Fehlende oder mangelhafte Geheimhaltung chiffrierter Daten;
- Verarbeitungsfehler bei der Abwicklung von Geschäftstransaktionen über Internet (Electronic Commerce), insbesondere nicht bei Übermittlungsfehlern von Kreditkartendaten oder sonstigen Zahlungsinformationen;
- Rechtsauseinandersetzungen infolge von Domain-Namen-Registrierungen oder Domain-Namen-Löschungen, welche ProCloud im Auftrag des Kunden veranlasst hat;
- Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit einer Datenedition i.S.v. Ziff. 14.3. dieser AGB entstehen
- Für Schaden an oder für Verlust von Daten oder Dokumenten. Es ist Sache des Kunden, sicherzustellen, dass entsprechende Sicherungskopien vorhanden sind. Der Kunde verpflichtet sich, die ProCloud AG zu schützen und völlig schadlos zu halten im Falle von Drittansprüchen;
- fehlende Einwilligung des Mitarbeiters des Kunden betreffend Zugriff auf dessen Kunden;
- die missbräuchliche Nutzung ihrer Kommunikationsinfrastruktur durch Dritte und Eingriffe Dritter (bspw. Computerviren, unbefugte Veränderung durch Hacker und Versendung von E-Mails), sowie Cyberrisiken.
10.5 Darüber hinaus wird jede Haftung von ProCloud Angestellten, Organen und von ProCloud Erfüllungsgehilfen (Dritte/Subunternehmer) ausgeschlossen.
11. Haftung des Kunden
11.1 Der Kunde haftet vollumfänglich für die auf seiner Umgebung eingesetzte Software. Es ist Sache des Kunden sicherzustellen, dass die eingesetzte Software korrekt lizenziert ist, die ProCloud hat dabei die Funktion der Beratung und Lizenzabwicklung.
11.2 Der Kunde haftet der ProCloud für die unrechtmässige Nutzung der Dienstleistungen und dass er sämtliche notwendigen Einwilligungen von betroffenen Personen und/oder Bewilligungen von Behörden eingeholt hat.
12. Force Majeur
12.1 Für Leistungsverzögerungen oder -störungen und Schäden, die aufgrund von Ereignissen entstehen, die von ProCloud nicht zu vertreten sind oder welche die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die auch nicht abwendbar sind, wie Naturkatastrophen jeder Art, Aufruhr, Blockade, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Erdbeben, Geiselnahme, Krieg, Revolution, Sabotage, Streiks, Terrorismus, Verkehrsunfälle oder Produktionsstörungen, wie der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, haftet die ProCloud nicht.
13. Datenschutz und Informationssicherheit
13.1 Wir erheben, speichern, verarbeiten und übermitteln personenbezogene Daten, die für oder vor der Erfüllung eines Vertrages erforderlich sind und zwar in strikter Einhaltung aller anwendbaren Bestimmungen, einschliesslich der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Datenschutzerklärung von ProCloud. Unsere Datenschutzerklärung informiert den Kunden über die verarbeiteten Datenkategorien, zu welchem Zweck und gestützt auf welche Rechtsgrundlage die Verarbeitung erfolgt, die Empfänger sowie die Rechte der betroffenen Person, die Bearbeitungsdauer und zusätzliche Informationen gemäss Art. 8 DSG bzw. Art. 13 ff. GDPR. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Website: https://procloud.ch/datenschutzerklaerung
13.2 ProCloud kann im Rahmen von Support und Wartung auf ihre Personendaten einsehen. Da dies eine Bearbeitung im Sinne der Datenschutzgesetzgebung ist, muss eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) vereinbart werden. Falls keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wird, gilt die AVV, wie auf unserer Website veröffentlicht: https://procloud.ch/avv.
14. Vertraulichkeit
14.1 Die Parteien verpflichten sich, als vertraulich bezeichnete Informationen des Vertragspartners geheim zu halten und namentlich nicht befugten Dritten nicht zugänglich zu machen. Insbesondere gilt der Inhalt von Verträgen inkl. Anhänge als vertraulich.
14.2 ProCloud ist bei Feststellung rechts- oder sittenwidriger Handlungen berechtigt, Kundenadressen Dritten, namentlich Strafbehörden zu übergeben. Der Kunde gewährleistet gegenüber ProCloud, dass er für den Zugang zu E-Mail-Konten seiner Mitarbeiter die Zustimmung seiner Mitarbeiter hat und dies auf Verlangen nachweisen kann.
14.3 ProCloud ist auch ohne Feststellung rechts- oder sittenwidriger Handlungen berechtigt, Daten des Kunden Dritten zu übergeben, sofern ProCloud von schweizerischen oder ausländischen Strafverfolgungsbehörden hierzu aufgefordert wird (nachstehend als «Datenedition» bezeichnet). ProCloud ist dabei insbesondere nicht verpflichtet, irgendwelche Schritte zur Verhinderung solcher Dateneditionen an Dritte zu unternehmen oder allfällige Siegelungsgesuche zu stellen. Auch ist die ProCloud nicht verpflichtet, den Kunden über derartige Dateneditionen zu informieren, insbesondere nicht für den Fall, dass der ProCloud ein Mitteilungsverbot auferlegt wurde. Für allfällige Schäden, die dem Kunden aus Dateneditionen erwachsen, wird jegliche Haftung seitens der ProCloud gegenüber dem Kunden ausgeschlossen. Die ProCloud behält sich ausdrücklich vor, allfällige Kosten (Zeit- sowie Materialaufwand), welche ihr im Zusammenhang mit einer Datenedition entstehen, dem Kunden vollumfänglich in Rechnung zu stellen.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Erfüllungsort ist CH-5600 Lenzburg.
15.2 Sollten Bestimmungen der vorliegenden AGB nichtig oder rechtsunwirksam sein, gelten die übrigen Bestimmungen weiter. In diesem Fall werden nichtige oder rechtsunwirksame Bestimmungen durch rechtswirksame ersetzt, die in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen jenen der unwirksamen so nahe kommen wie rechtlich möglich.
15.3 ProCloud ist berechtigt, die vorliegenden AGB und Dienste jederzeit anzupassen, soweit ProCloud dies aus technischen Gründen oder aufgrund der Marktentwicklung bzw. Bedingungen von Lieferanten für sinnvoll erachtet und dadurch die Interessen des Kunden – insbesondere die Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung – nicht zu einem Missverhältnis werden.
15.4 Für alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB bzw. den Dienstleistungsverträgen ist zuerst ein Mediationsverfahren zu beantragen. Beide Parteien verpflichten sich, aktiv und konstruktiv im Mediationsverfahren mitzuwirken.
15.5 Sollten sich die Parteien nicht im Mediationsverfahren gemäss Ziff. 15.4 einigen können, ist ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus oder aufgrund der vorliegenden AGB bzw. des Dienstleistungsvertrages CH-5600 Lenzburg.
15.6 Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien unterliegen ausschliesslich schweizerischem materiellem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.
V 2.0 (04. April 2023)